1. Gegenstand
Sie empfehlen Synadesk (ein Produkt der NeuraTech AG) und erhalten dafür eine Provision gemäss Ihrer Partner-Vereinbarung (Standard 20 %) auf das laufende Abo-Geschäft Ihrer geworbenen Kundinnen und Kunden: auf jede bezahlte Abonnements- und Kontingentsrechnung (netto, exkl. MWST), solange das Kundenabo aktiv ist, längstens jedoch während 60 Monaten (5 Jahren) ab der ersten provisionsberechtigten Rechnung der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden. Das Provisionsfenster beginnt je Kundin oder Kunde nur einmal und läuft bei einem Unterbruch oder einer späteren Rückkehr des Kundenabos nicht neu an.
Nicht provisionsberechtigt sind einmalige Setup- und Dienstleistungsrechnungen – etwa die geführte Ersteinrichtung oder die Anbindung Ihrer Systeme. Solche Positionen vergüten Aufwand und zählen nicht zum vermittelten Abo-Geschäft.
Die NeuraTech AG schliesst den Vertrag direkt mit der Kundin oder dem Kunden ab und stellt die Rechnung. Sie verkaufen nichts auf eigene Rechnung und tragen kein Inkasso-Risiko. Das Programm umfasst CH, DE, AT, FR und IT ohne Gebietsexklusivität. Kunden registrieren sich, testen, konfigurieren und abonnieren online selbst. Partnerdienstleistungen bleiben optional; Empfehlungen begründen weder einen persönlichen Vertriebsauftrag noch eine kostenlose Einrichtung durch Synadesk. Sprache, Sitzland, Rechnungswährung und Steuerbehandlung sind unabhängig zu prüfen.
2. Zuordnung vermittelter Kunden
Die Zuordnung einer Vermittlung erfolgt bei der erstmaligen Registrierung des Kundenkontos bei Synadesk. Vorrang hat ein bei der Registrierung übermittelter gültiger Partnercode eines aktiven Partners. Dieser kann insbesondere über einen Partner-Link, einen QR-Code oder die Eingabe des Partnercodes übermittelt werden.
Liegt kein gültiger Partnercode eines aktiven Partners vor, ist die jüngste noch offene, nicht abgelaufene Einladung eines aktiven Partners an die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse massgebend. Ein gültiger Partnercode hat damit Vorrang vor einer Zuordnung allein über eine E-Mail-Einladung. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, erfolgt keine automatische Partnerzuordnung.
Bereits bestehende Kundenkonten werden durch einen späteren Linkaufruf, eine nachträgliche Code-Eingabe oder eine weitere Einladung weder rückwirkend zugeordnet noch einem anderen Partner zugewiesen. Ausdrücklich individuell vereinbarte Zuordnungen bleiben vorbehalten. Vermutete Erfassungsfehler können der NeuraTech AG mit nachvollziehbaren Nachweisen zur Prüfung gemeldet werden; berechtigte Ansprüche werden durch einen technischen Erfassungsfehler nicht ausgeschlossen.
Die Zuordnung allein begründet noch keinen Auszahlungsanspruch. Massgebend bleiben die provisionsberechtigten Rechnungen und die weiteren Voraussetzungen dieser Bedingungen.
3. Vermittlung ohne ständige Betrauung
Sie treten als selbständige Vermittlerin oder selbständiger Vermittler auf. Es besteht keine ständige Betrauung im Sinne eines Agenturvertrags und keine Abschlussvollmacht: Sie dürfen im Namen der NeuraTech AG keine Verträge abschliessen, keine Preise zusichern und keine verbindlichen Erklärungen abgeben.
Sie sind in der Wahl Ihrer Mittel und Zeit frei und schulden keinen Mindestumsatz.
4. Selbständigkeit, Steuern und Sozialversicherung
Sie organisieren Ihre Vermittlungstätigkeit eigenverantwortlich. Sie erfüllen die Steuer-, Sozialversicherungs- und allfälligen Mehrwertsteuerpflichten, die Ihnen nach dem anwendbaren Recht obliegen. Ob die konkrete Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbständig gilt, beurteilt die zuständige Behörde (in CH die Ausgleichskasse) anhand der tatsächlichen Verhältnisse. Die Bezeichnung in diesen Bedingungen ersetzt diese Beurteilung nicht. Gesetzliche Beitrags-, Abrechnungs- und Meldepflichten der NeuraTech AG bleiben unberührt.
Vor der ersten Auszahlung werden Identität, Unternehmensstatus und selbständige Tätigkeit manuell geprüft. Juristische Personen reichen Firmenname, Anschrift und Unternehmens-/Registernummer ein. Natürliche Personen, einschliesslich Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen, benötigen einen Nachweis der Selbständigkeit für die betreffende Vermittlungstätigkeit: in CH von der zuständigen Ausgleichskasse, in DE/AT/FR/IT von der zuständigen Stelle nach lokalem Recht. Beispiele sind Gewerbeanmeldung/Register (DE), GISA (AT), RNE-Auszug mit SIREN/SIRET (FR) und Visura camerale (IT). Ein Firmenname, eine Nummer oder ein Registerauszug allein beweist nicht in jedem Fall die selbständige Tätigkeit oder den Steuerstatus; weitere Nachweise können nötig sein.
Sie informieren die NeuraTech AG über Änderungen, die diese Angaben oder Ihren Status betreffen. Die NeuraTech AG kann ergänzende Nachweise verlangen und Auszahlungen bis zur erforderlichen Klärung zurückhalten. Bereits verdiente Provisionen verfallen dadurch nicht. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben auch während dieser Klärung unberührt.
5. Auszahlung und Gutschriftsverfahren
Auszahlungen erfolgen manuell per Banküberweisung, getrennt in der Rechnungswährung CHF oder EUR, rund 60 Tage nach Zahlung der Kundenrechnung und ab einem Guthaben von CHF 100 beziehungsweise EUR 100 je Währung. Guthaben verschiedener Währungen werden weder addiert noch umgerechnet. Kleinere Beträge bleiben stehen.
Wird eine Kundenrechnung ganz oder teilweise rückabgewickelt, etwa durch Rückerstattung oder Chargeback, entfällt die darauf entfallende, noch nicht ausbezahlte Provision. Der Auszahlungsverzug von rund 60 Tagen dient unter anderem dieser Abwicklung.
Bereits ordnungsgemäss ausbezahlte Provisionen werden allein wegen einer späteren Rückerstattung oder Rückbuchung der Kundenrechnung weder zurückgefordert noch mit künftigen Provisionen verrechnet. Rückforderungsansprüche wegen Missbrauchs gemäss Ziffer 6 sowie wegen irrtümlicher oder doppelter Auszahlung bleiben vorbehalten.
Für Partner mit Sitz in der Schweiz vereinbaren Sie vorab das Gutschriftsverfahren (Self-Billing): Die NeuraTech AG erstellt die Abrechnung Ihrer Vermittlungsleistung in Ihrem Namen. Steuerbehandlung und ein allfälliger MWST-Ausweis werden ausdrücklich geprüft; das Vorhandensein einer MWST-Nummer allein genügt nicht. Prüfen Sie jede Gutschrift und melden Sie Einwendungen oder Korrekturen unter Angabe der Belegnummer an hello@synadesk.ai. Einwendungen werden manuell bearbeitet; zwingende gesetzliche Wirkungen eines Widerspruchs bleiben unberührt. Partner mit Sitz in DE/AT/FR/IT stellen stattdessen eine eigene Rechnung je Währung und reichen sie im Partner-Bereich ein. Nach Prüfung von Lieferant, Leistung, Betrag, Währung und Steuerbehandlung wird die manuelle Zahlung verbucht. Der dabei erzeugte Zahlungsbeleg ist keine von NeuraTech ausgestellte Steuerrechnung. Ungeklärte Steuerfragen sperren die Auszahlung, nicht den verdienten Provisionsanspruch.
6. Redlichkeit und Missbrauch
Verboten sind Eigenanmeldungen zur Provisionserschleichung, irreführende Werbung, unaufgeforderte Massen-E-Mails (Spam), Marken- oder Namensmissbrauch sowie Zusagen, welche die NeuraTech AG nicht deckt. Bei Missbrauch können betroffene Provisionen entfallen.
7. Beendigung und Änderungen
Beide Seiten können die Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit auf das Monatsende beenden. Mit der Beendigung endet das aktive Werben. Berechtigte bisherige Partner behalten mit aktiver Login-Mitgliedschaft einen auf Abrechnung beschränkten Zugang für Auszahlungsprofil, eigene Rechnungen und Belege; neue Empfehlungen und Einladungen sind ausgeschlossen. Die Provisionen für Ihre bis dahin geworbenen Kundinnen und Kunden laufen dagegen bis zum Ende des jeweiligen Provisionsfensters weiter und werden weiterhin ausbezahlt; vorbehalten bleibt Ziffer 6. Nach Ablauf des letzten Provisionsfensters wird ein verbleibendes Guthaben unabhängig vom Mindestbetrag ausbezahlt.
Die NeuraTech AG kann diese Bedingungen und die Konditionen für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen werden vorgängig mitgeteilt; die weitere Nutzung des Partner-Bereichs gilt als Zustimmung zur jeweils aktuellen Version.
8. Schlussbestimmungen
Individuell vereinbarte Konditionen Ihrer Partner-Vereinbarung gehen diesen Bedingungen vor. Für die Bearbeitung Ihrer Partnerdaten (etwa Kontakt- und Auszahlungsdaten) gilt die Datenschutzerklärung der NeuraTech AG.
Diese Bedingungen liegen in mehreren Sprachen vor; rechtlich massgeblich ist die deutsche Fassung.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der NeuraTech AG; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.