1. Gegenstand
Sie empfehlen Synadesk (ein Produkt der NeuraTech AG) und erhalten dafür eine Provision gemäss Ihrer Partner-Vereinbarung (Standard 20 %) auf das laufende Abo-Geschäft Ihrer geworbenen Kundinnen und Kunden: auf jede bezahlte Abonnements- und Kontingentsrechnung (netto, exkl. MWST), solange das Kundenabo und Ihre Teilnahme am Partnerprogramm aktiv sind.
Nicht provisionsberechtigt sind einmalige Setup- und Dienstleistungsrechnungen – etwa die geführte Ersteinrichtung oder die Anbindung Ihrer Systeme. Solche Positionen vergüten Aufwand und zählen nicht zum vermittelten Abo-Geschäft.
Die NeuraTech AG schliesst den Vertrag direkt mit der Kundin oder dem Kunden ab und stellt die Rechnung. Sie verkaufen nichts auf eigene Rechnung und tragen kein Inkasso-Risiko.
2. Vermittlung ohne ständige Betrauung
Sie treten als selbständige Vermittlerin oder selbständiger Vermittler auf. Es besteht keine ständige Betrauung im Sinne eines Agenturvertrags und keine Abschlussvollmacht: Sie dürfen im Namen der NeuraTech AG keine Verträge abschliessen, keine Preise zusichern und keine verbindlichen Erklärungen abgeben.
Sie sind in der Wahl Ihrer Mittel und Zeit frei und schulden keinen Mindestumsatz.
3. Selbständigkeit, Steuern und Sozialversicherung
Sie üben die Vermittlungstätigkeit selbständig aus und rechnen Steuern, Sozialabgaben (AHV/IV/EO) und eine allfällige MWST selbst ab. Die NeuraTech AG schuldet keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Provision.
Vor der ersten Auszahlung ist eine einmalige Verifizierung Ihrer Auszahlungs-Identität nötig: entweder als Unternehmen (Firmenname und UID) oder als natürliche Person mit einer Bestätigung Ihrer Ausgleichskasse über die selbständige Erwerbstätigkeit. Die NeuraTech AG kann diesen Nachweis verlangen und Auszahlungen bis zur Verifizierung zurückhalten. Bereits verdiente Provisionen verfallen dadurch nicht.
4. Auszahlung und Gutschriftsverfahren
Auszahlungen erfolgen manuell per Banküberweisung, rund 60 Tage nach Zahlung der Kundenrechnung und ab einem Guthaben von CHF 100. Kleinere Beträge bleiben stehen und wachsen bis zur nächsten Auszahlung.
Die NeuraTech AG stellt für jede Auszahlung selbst eine Gutschrift aus (Self-Billing) und weist die MWST nur aus, wenn Sie eine MWST-Nummer hinterlegt haben. Sie müssen der NeuraTech AG keine Rechnung stellen.
5. Redlichkeit und Missbrauch
Verboten sind Eigenanmeldungen zur Provisionserschleichung, irreführende Werbung, unaufgeforderte Massen-E-Mails (Spam), Marken- oder Namensmissbrauch sowie Zusagen, welche die NeuraTech AG nicht deckt. Bei Missbrauch können betroffene Provisionen entfallen.
6. Beendigung und Änderungen
Beide Seiten können die Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit auf das Monatsende beenden. Bis dahin verdiente und bereits verifizierte Provisionen bleiben bestehen und werden ausbezahlt.
Die NeuraTech AG kann diese Bedingungen und die Konditionen für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen werden vorgängig mitgeteilt; die weitere Nutzung des Partner-Bereichs gilt als Zustimmung zur jeweils aktuellen Version.